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Die von Parcus vergebenen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterstehen der Verordnung Nr. 2015-899 vom 23. Juli 2015 und dem Dekret Nr. 2016-360 vom 25. März 2016 hinsichtlich öffentlicher Auftragsvergabe mit verschiedenen Bestimmungen das öffentliche Beschaffungswesen betreffend.
Unter Beachtung der Beschaffungs- und Durchführungsvorschriften zielt das gemischtwirtschaftliche Unternehmen Parcus auf die Sicherstellung folgender Garantien:
- Freier Zugang zu öffentlichen Aufträgen,
- Gleichbehandlung der Kandidaten,
- Transparenz der Verfahren,
- Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder.
Die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen gelten nur im Rahmen einer Übertragung öffentlicher Aufgaben.