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Haüfig gestellte Fragen – FAQ

Fragen zum Abonnement

Gibt es ein Multi-Parkhaus-Abonnement, das Zugang zu mehreren Parkhäusern ermöglicht?
Aktuell existiert ein solches Abonnement nicht.

Ich bin Abonnent, aber das Parkhaus zeigt komplett an. Kann ich trotzdem in das Parkhaus einfahren?
Sie können in das Parkhaus einfahren, allerdings ohne jede Garantie, einen freien Stellplatz zu finden.

Was geschieht, wenn ich die erlaubte Parkzeit meines Abonnements überschreite?
Sie können das Parkhaus nach Entrichtung der für die Überschreitung anfallenden Gebühren verlassen.

Kann man über 2 Abo-Karten für 1 einziges Abonnement verfügen?
Nein, denn eine Karte ist nur für ein Fahrzeug gültig. Ein Zyklus, d. h. Ein- und Ausfahrt, muss immer über die gleiche Karte registriert werden.

Ich habe meine Abonnementkarte zu Hause vergessen und habe am Einfahrtsterminal ein Ticket gezogen. Öffnet mir der Service-Mitarbeiter die Schranke zur Ausfahrt, ohne dass ich bezahlen muss? Und wenn ich bezahlen muss, bekomme ich das Geld erstattet?
Nein. Artikel 2 unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen besagt: „Der Abonnent ist verpflichtet, das ihm von Parcus ausgestellte Zugangsmedium (Berechtigungsausweis, Codekarte, etc.) bei jeder Parkhauseinfahrt und -ausfahrt zu benutzen. Ist dies nicht der Fall, so muss der Abonnent die jeweils gültige, nach Parkdauer gestaffelte Parkgebühr des Parkhauses entrichten und besitzt keinerlei Anspruch auf spätere Erstattung.“

Fragen zu den Parkhäusern

Über welche Abmessungen verfügt ein Stellplatz?
Die Standardmaße eines rechtwinkligen Stellplatzes sind 2,30 m Breite und 5 m Länge.

Welche ist die maximale Fahrzeughöhe für die Einfahrt in ein Parkhaus?
Die Fahrzeughöhe ist auf 1,90 m begrenzt (1,85 m im Parkhaus P1 Esplanade). Sicherheitshalber ist die Parkhauseinfahrt mit einer Höhenschranke versehen.

 

Darf ich in einem Parkhaus parken wo und wie ich möchte?
Sie dürfen sich auf jeden Platz stellen, so lange Sie nicht ungerechtfertigt auf Plätzen parken, die Personen mit eingeschränkter Mobilität, zum Aufladen von E-Fahrzeugen, Carsharing, Motorrädern, usw. vorbehalten sind. Diese sind immer als solche durch Bodenmarkierungen oder am Platzende durch Schilder gekennzeichnet.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß nur einen Platz einnimmt, auch wenn Sie sich aus Platzgründen auf 2 Plätzen wohler fühlen würden.
Das Rückwärtsfahren ist nur zum Ausparken aus der Parklücke erlaubt. Das heißt, dass nur im Vorwärtsgang eingeparkt wird (siehe Parcus-Parkhausordnung).

Was ist ein Höflichkeitsstellplatz?
Höflichkeitsstellplätze sind durch ein herzförmiges rosa Gesicht auf einem Schild gekennzeichnet, das sich am Ende des Parkplatzes befindet.
Diese Plätze, die sich häufig beim Fußgängerausgang befinden, sind für Personen mit unterschiedlichen Bewegungseinschränkungen bestimmt (Eltern mit Kleinkindern, ältere Menschen, Personen, die Schweres oder Sperriges tragen ...). Zeigen Sie Ihre Höflichkeit - lassen Sie diese Plätze frei!

 

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