Der Anwohnerparkausweis ermöglicht den begünstigten Personen das Abstellen ihres PKW in zahlungspflichtigen Straßen zum vergünstigten Tarif.
Nur physische Personen, die in einer zahlungspflichtigen Zone wohnen und in der Lage sind, sich als Anwohner auszuweisen, haben Anspruch auf den vergünstigten Anwohnertarif. Dies gilt nur für die Zone, in der sich der Wohnsitz des Anwohners befindet.
Es wird nur ein Anwohnerparkausweis pro Haushalt ausgegeben. Dieser ist fahrzeuggebunden.
Die Anwohner können zwischen zwei Tarifoptionen wählen:

Weitere Informationen: Allo Résidant unter 0033 388 43 53 04
Link www.strasbourg.eu