Anwohnerparkausweis für Parken auf öffentlichen Straßen

Der Anwohnerparkausweis ermöglicht den begünstigten Personen das Abstellen ihres PKW in zahlungspflichtigen Straßen zum vergünstigten Tarif.

Wer hat Anrecht auf einen Anwohnerparkausweis?

Nur physische Personen, die in einer zahlungspflichtigen Zone wohnen und in der Lage sind, sich als Anwohner auszuweisen, haben Anspruch auf den vergünstigten Anwohnertarif. Dies gilt nur für die Zone, in der sich der Wohnsitz des Anwohners befindet.
Es wird nur ein Anwohnerparkausweis pro Haushalt ausgegeben. Dieser ist fahrzeuggebunden.

Tarife für Besitzer eines Anwohnerparkausweises

Die Anwohner können zwischen zwei Tarifoptionen wählen:

  • einem Pauschalpreis in Höhe von 2,20 Euro für eine fortlaufende Parkdauer von 12 Stunden
  • einem monatlichen Pauschalbetrag von 10 Euro.

Weitere Informationen: Allo Résidant unter 0033 388 43 53 04

Link www.strasbourg.eu